Mieterservice
Hier lesen Sie, wie Sie uns einen Schaden melden und was im Notfall zu tun ist. Sie finden Antworten auf häufige Fragen und unsere Formulare.
Im Notfall
Bei Feuer oder Gefahr für Menschen: Notruf 112.
Gasgeruch
Keine elektrischen Schalter oder Klingeln betätigen, kein offenes Feuer. Fenster öffnen, Nachbarn warnen und das Haus verlassen. Rufen Sie von draußen den Gas-Notruf Ihres Netzbetreibers an (die Nummer steht auf Ihrer Gasrechnung) oder die Feuerwehr unter 112.
Wasserrohrbruch
Schließen Sie den Absperrhahn Ihrer Wohnung oder den Hauptabsperrhahn im Keller. Läuft Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Leitungen, schalten Sie die Sicherung aus.
Stromausfall
Prüfen Sie zuerst die Sicherungen in Ihrer Wohnung. Ist das ganze Haus oder die Straße betroffen, liegt die Störung meist beim Netzbetreiber.
Danach
Informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich per E-Mail an backoffice@verwaltung-callenius.de, mit Fotos, soweit das gefahrlos möglich ist.
Schaden melden
Schreiben Sie uns eine E-Mail an backoffice@verwaltung-callenius.de mit diesen Angaben:
- Ihr Name und Ihre Anschrift mit Lage der Wohnung (zum Beispiel 2. OG links)
- was beschädigt ist, wo genau und seit wann
- Fotos, wenn möglich
- eine Telefonnummer und Zeiten, zu denen ein Handwerker Sie erreicht
Wir melden uns bei Ihnen und stimmen den Termin mit dem Handwerker ab. Handwerker beauftragen Sie bitte nur nach Rücksprache mit uns. Ausgenommen ist eine akute Gefahr, die sofort beseitigt werden muss.
Gern können Sie dafür auch unser Formular Schadensmeldung (PDF) nutzen und es der E-Mail anhängen.
Häufige Fragen
Wie kündige ich meine Wohnung?
Die Kündigung braucht die Schriftform: ein Schreiben auf Papier, eigenhändig unterschrieben von allen Mietern, die im Vertrag stehen (§ 568 BGB). Eine E-Mail oder ein Foto des Schreibens reicht dafür nicht aus. Schicken Sie die Kündigung per Post an die Vermieteranschrift aus Ihrem Mietvertrag oder aus unserem letzten Schreiben. Für Mieter gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten. Eine Vorlage mit allen Hinweisen finden Sie unter Formulare.
Kann ich einen Nachmieter vorschlagen?
Ja, sprechen Sie uns gern an. Ein Nachmieter bekommt bei uns einen eigenen, neuen Mietvertrag und durchläuft dieselbe Bewerbung wie alle Interessenten. Bis dahin gilt Ihr bestehender Vertrag weiter. Dafür gibt es das Formular Nachmieter vorschlagen.
Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?
Wir rechnen die Betriebskosten einmal im Jahr ab, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Die Belege können Sie nach Absprache einsehen.
Wie melde ich Zählerstände?
Beim Ein- und Auszug halten wir die Zählerstände im Übergabeprotokoll fest. Bitten wir Sie zwischendurch um einen Zählerstand, schicken Sie uns am besten ein Foto des Zählers, auf dem Stand und Zählernummer gut lesbar sind, gern zusammen mit dem Formular Zählerstände melden.
Ich habe einen Schlüssel verloren.
Melden Sie den Verlust bitte umgehend per E-Mail. Gehört der Schlüssel zu einer Schließanlage, klären wir mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Darf ich einen Hund halten oder untervermieten?
Für beides brauchen Sie vorher unsere Erlaubnis. Schicken Sie uns dafür den Antrag auf Tierhaltung oder den Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung. Kleintiere wie Zierfische oder Hamster dürfen Sie ohne Erlaubnis halten.
Meine Kontaktdaten oder meine Bankverbindung haben sich geändert.
Teilen Sie uns die neuen Angaben bitte per E-Mail mit, damit Schreiben und Abrechnungen Sie zuverlässig erreichen. Das Formular Neue Kontaktdaten oder Bankverbindung hilft dabei.
Ich brauche eine Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung.
Die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz stellen wir Ihnen beim Einzug aus. Mit ihr melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt an. Fehlt sie Ihnen, schreiben Sie uns bitte kurz.
Darf ich ein Balkonkraftwerk oder eine Ladestation anbringen?
Für Steckersolargeräte, Ladestationen, barrierearme Umbauten und andere Einbauten brauchen Sie vorher unsere Zustimmung. Schicken Sie uns dafür den Antrag auf bauliche Veränderung.
Was muss ich beim Auszug beachten?
Unsere Checkliste Auszug und Wohnungsrückgabe zeigt, was bis zur Übergabe zu tun ist. Auf ihrer zweiten Seite tragen Sie Ihre neue Anschrift und das Konto für die Abrechnung der Kaution ein.
Formulare
Anträge, Vorlagen und Merkblätter, etwa zur Schadensmeldung, zur Untervermietung oder zur Kündigung, finden Sie gesammelt unter Formulare.
Mieterportal
Wir richten gerade ein Mieterportal ein. Dort finden Sie künftig Ihre Abrechnungen und Unterlagen und können Meldungen direkt an uns schicken. Sobald es bereitsteht, informieren wir Sie.